Antifouling-Beschichtungen und AFS-Übereinkommen (TBT-Verbot)
Beschichtungen, die das Anhaften von Algen, Seepocken und anderen Organismen am Schiffsrumpf verhindern; Bewuchs erhöht den Widerstand und kann den Kraftstoffverbrauch um mehr als 10 % steigern. Das AFS-Übereinkommen der IMO verbietet seit 2008 zinnorganische Biozide wie Tributylzinn (TBT) und seit 2023 Cybutryn; heute werden kupferoxidhaltige selbstpolierende (SPC) Farben und biozidfreie Silikon-Fouling-Release-Systeme verwendet. In der EU benötigen biozidhaltige Farben zusätzlich eine Zulassung nach der Biozidprodukte-Verordnung (BPR); Schiffe müssen ein AFS-Zeugnis führen.
Verwandte Begriffe
Klassifikationsgesellschaft und klassezugelassenes Material
Unabhängige Organisationen, die Entwurf, Bau und Instandhaltung von Schiffen und Offshore-Bauwerken nach ihren Regeln prüfen und die „Klasse“ vergeben; IACS-Mitglieder sind u. a. DNV, ABS, Lloyd’s Register, Bureau Veritas, ClassNK, RINA, KR, CCS und Türk Loydu. Die meisten Werftmaterialien – Bleche, Profile, Rohre, Schweißzusätze, Beschichtungen, Tauwerk, Ketten und Pumpen – müssen von klassezugelassenen Herstellern stammen, mit vom Besichtiger bezeugten Prüfungen und klassengestempeltem Zeugnis, oft EN 10204 3.2. Nicht zugelassenes Material gefährdet die Klasse des Schiffes.
REACH (Registrierung von Chemikalien) und KKDİK
EU-Verordnung 1907/2006: Jeder Stoff, der in der EU mit mehr als 1 t/Jahr hergestellt oder eingeführt wird, muss bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert sein – „ohne Daten kein Markt“. Ein Lieferant außerhalb der EU kann über einen Alleinvertreter (Only Representative) registrieren, sonst trifft die Pflicht den Importeur. Die Türkei hat die KKDİK-Verordnung, Korea (K-REACH), China und das Vereinigte Königreich (UK REACH) ähnliche Systeme. Käufer sollten Registriernummer und etwaigen SVHC-Gehalt (besonders besorgniserregende Stoffe) erfragen.