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Schifffahrt & Schiffsbedarf

Antifouling-Beschichtungen und AFS-Übereinkommen (TBT-Verbot)

Beschichtungen, die das Anhaften von Algen, Seepocken und anderen Organismen am Schiffsrumpf verhindern; Bewuchs erhöht den Widerstand und kann den Kraftstoffverbrauch um mehr als 10 % steigern. Das AFS-Übereinkommen der IMO verbietet seit 2008 zinnorganische Biozide wie Tributylzinn (TBT) und seit 2023 Cybutryn; heute werden kupferoxidhaltige selbstpolierende (SPC) Farben und biozidfreie Silikon-Fouling-Release-Systeme verwendet. In der EU benötigen biozidhaltige Farben zusätzlich eine Zulassung nach der Biozidprodukte-Verordnung (BPR); Schiffe müssen ein AFS-Zeugnis führen.

Klassifikationsgesellschaft und klassezugelassenes Material

Unabhängige Organisationen, die Entwurf, Bau und Instandhaltung von Schiffen und Offshore-Bauwerken nach ihren Regeln prüfen und die „Klasse“ vergeben; IACS-Mitglieder sind u. a. DNV, ABS, Lloyd’s Register, Bureau Veritas, ClassNK, RINA, KR, CCS und Türk Loydu. Die meisten Werftmaterialien – Bleche, Profile, Rohre, Schweißzusätze, Beschichtungen, Tauwerk, Ketten und Pumpen – müssen von klassezugelassenen Herstellern stammen, mit vom Besichtiger bezeugten Prüfungen und klassengestempeltem Zeugnis, oft EN 10204 3.2. Nicht zugelassenes Material gefährdet die Klasse des Schiffes.

Schiffskraftstoffe: VLSFO, HSFO, MGO und die IMO-2020-Schwefelgrenze

Nach MARPOL Anlage VI sank die Schwefelgrenze für Schiffskraftstoff am 1. Januar 2020 von 3,5 % auf 0,5 % (IMO 2020); in Emissionsüberwachungsgebieten (ECA) – Nordeuropa, Nordamerika und seit 2025 Mittelmeer – gelten 0,1 %. VLSFO (0,5 % S) ist heute Hauptkraftstoff; HSFO (380 cSt, 3,5 % S) dürfen nur Schiffe mit Scrubber verbrennen; MGO/MDO (0,1 % S) wird in ECAs und für Hilfsdiesel genutzt. Die Qualität richtet sich nach ISO 8217; jede Lieferung erfordert Bunkerlieferschein (BDN) und MARPOL-Probe.