Klassifikationsgesellschaft und klassezugelassenes Material
Unabhängige Organisationen, die Entwurf, Bau und Instandhaltung von Schiffen und Offshore-Bauwerken nach ihren Regeln prüfen und die „Klasse“ vergeben; IACS-Mitglieder sind u. a. DNV, ABS, Lloyd’s Register, Bureau Veritas, ClassNK, RINA, KR, CCS und Türk Loydu. Die meisten Werftmaterialien – Bleche, Profile, Rohre, Schweißzusätze, Beschichtungen, Tauwerk, Ketten und Pumpen – müssen von klassezugelassenen Herstellern stammen, mit vom Besichtiger bezeugten Prüfungen und klassengestempeltem Zeugnis, oft EN 10204 3.2. Nicht zugelassenes Material gefährdet die Klasse des Schiffes.
Verwandte Begriffe
Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 (2.2, 3.1, 3.2)
Europäische Norm für die Arten von Prüfbescheinigungen metallischer Erzeugnisse – Bleche, Rohre, Profile, Guss- und Schmiedeteile –, weltweit als „Mill Test Certificate“ (MTC) bekannt. Typ 2.2 enthält nichtspezifische Prüfergebnisse des Herstellers; Typ 3.1 chargenspezifische chemische und mechanische Ergebnisse, bestätigt vom unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers; Typ 3.2 zusätzlich Prüfungen unter Aufsicht des Bestellers oder einer unabhängigen Stelle wie einer Klassifikationsgesellschaft. Druckbehälter, Schiffbau und Energieprojekte verlangen meist 3.1 oder 3.2.
Stahlbezeichnung (EN, ASTM, AISI, JIS, GB)
Stähle tragen in verschiedenen Normensystemen unterschiedliche Namen. Nach EN 10027 zeigt der Buchstabe den Verwendungszweck und die Zahl die Mindeststreckgrenze: S235JR ist Baustahl mit 235 MPa und Kerbschlagprüfung bei 20 °C, S355J2 wird bei –20 °C geprüft. Ungefähre Entsprechungen sind ASTM A36 bzw. A572 Gr.50, JIS SS400 und GB Q235/Q355; bei Edelstahl entspricht AISI 304 etwa 1.4301. Entsprechungen sind nicht identisch – Chemie und Mechanik im Zeugnis prüfen.
Antifouling-Beschichtungen und AFS-Übereinkommen (TBT-Verbot)
Beschichtungen, die das Anhaften von Algen, Seepocken und anderen Organismen am Schiffsrumpf verhindern; Bewuchs erhöht den Widerstand und kann den Kraftstoffverbrauch um mehr als 10 % steigern. Das AFS-Übereinkommen der IMO verbietet seit 2008 zinnorganische Biozide wie Tributylzinn (TBT) und seit 2023 Cybutryn; heute werden kupferoxidhaltige selbstpolierende (SPC) Farben und biozidfreie Silikon-Fouling-Release-Systeme verwendet. In der EU benötigen biozidhaltige Farben zusätzlich eine Zulassung nach der Biozidprodukte-Verordnung (BPR); Schiffe müssen ein AFS-Zeugnis führen.