CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
EU-Mechanismus, der Einfuhren von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom für die bei ihrer Herstellung entstandenen grauen Emissionen mit einem an den EU-ETS gekoppelten Preis belastet. In der Übergangsphase 2023–2025 galt nur eine Berichtspflicht; ab 2026 müssen zugelassene Anmelder CBAM-Zertifikate erwerben. Lieferanten dieser Produkte in die EU brauchen verifizierte anlagenbezogene Emissionsdaten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Verwandte Begriffe
CO₂-Fußabdruck (Product Carbon Footprint und Scope 1-2-3) PCF
Summe der Treibhausgasemissionen eines Produkts über seinen Lebenszyklus – meist von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor („cradle-to-gate“) – in kg CO₂e, berechnet nach ISO 14067 und GHG Protocol. Auf Unternehmensebene umfasst Scope 1 direkte Emissionen, Scope 2 eingekaufte Energie und Scope 3 die Lieferkette; der Großteil von Scope 3 eines Herstellers stammt aus den eingekauften Rohstoffen. Daher verlangen Käufer wegen CBAM, CSRD-Berichterstattung und Markenzielen zunehmend verifizierte Product Carbon Footprints (PCF) und EPDs von Rohstofflieferanten.
Einfuhrzoll
Abgabe auf eingeführte Waren auf Basis des Zollwerts, abhängig von HS-Code und Ursprungsland. Meist als Prozentsatz vom Wert (ad valorem), teilweise als Betrag je Menge (z. B. EUR/t). Der Satz kann durch den allgemeinen WTO-Satz (MFN), Freihandelsabkommen (Null- oder Präferenzsatz), Zusatzzölle oder Antidumpingmaßnahmen variieren. In der Einstandspreisrechnung wird er auf den CIF-Wert inklusive Fracht und Versicherung berechnet und erhöht anschließend die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer.
Im Handelshandbuch erklärt
Mehr zu Zoll, Steuern & Compliance
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- HS-Code (Harmonisiertes System) / Zolltarifnummer
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