Zum Inhalt springen
HammaddePazari
Zoll, Steuern & Compliance VAT / KDV

Umsatzsteuer / Einfuhrumsatzsteuer (MwSt.)

Steuer auf den Verbrauch. Ausfuhren sind in den meisten Ländern steuerfrei (Nullsatz), der Exporteur kann gezahlte Vorsteuer zurückfordern. Bei der Einfuhr wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll auf Zollwert plus Zoll und sonstige Abgaben erhoben und ist für vorsteuerabzugsberechtigte Importeure meist abziehbar – die Wirkung liegt vor allem in der Liquidität. Zwischen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen im EU-Binnenhandel gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Regelsätze variieren stark (Deutschland 19 %, Türkei 20 %); manche Rohstoffe sind ermäßigt.

Verwandte Begriffe

Im Handelshandbuch erklärt

Mehr zu Zoll, Steuern & Compliance