Zum Inhalt springen
HammaddePazari
Zoll, Steuern & Compliance AD

Antidumpingzoll und Ausgleichszoll

Zusätzlicher Zoll, den ein Land auf Einfuhren erhebt, die unter dem Inlandspreis des Exportlandes (Dumping) oder mit staatlichen Subventionen verkauft werden und heimische Hersteller schädigen. Nach einer Untersuchung werden Sätze für bestimmte Ursprungsländer und sogar einzelne Unternehmen festgelegt; bei Rohstoffen wie Stahl, Aluminium, PET, PVC, Chemikalien und Fasern sehr verbreitet. Die Sätze können 100 % übersteigen – bei der Importplanung sind die geltenden Maßnahmen für HS-Code und Ursprung stets zu prüfen; Ursprungsverschleierung durch Umladung wird hart bestraft.

Verwandte Begriffe

Einfuhrzoll

Abgabe auf eingeführte Waren auf Basis des Zollwerts, abhängig von HS-Code und Ursprungsland. Meist als Prozentsatz vom Wert (ad valorem), teilweise als Betrag je Menge (z. B. EUR/t). Der Satz kann durch den allgemeinen WTO-Satz (MFN), Freihandelsabkommen (Null- oder Präferenzsatz), Zusatzzölle oder Antidumpingmaßnahmen variieren. In der Einstandspreisrechnung wird er auf den CIF-Wert inklusive Fracht und Versicherung berechnet und erhöht anschließend die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer.

HS-Code (Harmonisiertes System) / Zolltarifnummer

Das Warenklassifizierungssystem der Weltzollorganisation (WZO), in rund 200 Ländern verwendet. Die ersten sechs Stellen sind weltweit gleich (z. B. 3902.10 Polypropylen); Länder ergänzen eigene Unterteilungen – in der EU die 8-stellige KN und 10-stellige TARIC, in der Türkei die 12-stellige GTİP. Der richtige Code bestimmt Zollsatz, Einfuhrgenehmigungen, Antidumpingmaßnahmen, präferenzielle Ursprungsregeln und Außenhandelsstatistik. Fehleinreihung kann Nachforderungen und Strafen auslösen; im Zweifel kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Ursprungszeugnis und Präferenznachweise (EUR.1, A.TR) C/O

Dokument, das das Land der Herstellung bzw. Gewinnung der Ware ausweist, meist von einer Handelskammer bestätigt. Nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse dienen Antidumping-, Kontingents- und Einfuhrverbotsregeln; Präferenznachweise ermöglichen ermäßigte oder Nullzölle aus Freihandelsabkommen – die Warenverkehrsbescheinigung A.TR für Industriewaren EU–Türkei, EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung bei erfüllten Ursprungsregeln, Form D in der ASEAN usw. Ursprungsregeln sind produktspezifisch; falsche Nachweise führen zu hohen Nachzahlungen und Strafen.

Im Handelshandbuch erklärt

Mehr zu Zoll, Steuern & Compliance