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Qualität, Prüfung & Dokumente

Rückverfolgbarkeit (Lieferkettentransparenz)

Fähigkeit, auf jeder Stufe von der Quelle – Mine, Farm, Wald, Raffinerie – bis zum Endverwender zu belegen, wer einen Rohstoff wo und aus welcher Charge verarbeitet hat. Durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Lieferketten-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD), den OECD-Leitfaden zu Konfliktmineralien und Rezyklatnachweise (ISCC, GRS) wird sie im Rohstoffhandel zunehmend Pflicht. Geodaten, Massenbilanz und digitaler Produktpass sind dabei Schlüsselbegriffe.

Verwandte Begriffe

Chargen- und Losnummer

Eindeutiger Code für eine Produktmenge, die unter gleichen Bedingungen, aus denselben Rohstoffen und im selben Zeitfenster hergestellt wurde. Er steht auf Gebinden, CoA und Packliste und zeigt bei Reklamation oder Rückruf, welche Ware betroffen ist. Chargenrückverfolgbarkeit ist in Chemie, Pharma, Lebens- und Futtermitteln gesetzlich vorgeschrieben; bei Kunststoffen und Metallen verlangen Käufer für gleichbleibende Qualität oft Lieferungen aus einer Charge.

ISO 9001 Qualitätsmanagement und weitere ISO-Zertifikate

ISO 9001 ist die internationale Norm für Qualitätsmanagement, auditiert von akkreditierten Zertifizierungsstellen; sie zeigt, dass ein Unternehmen seine Prozesse festlegt, beherrscht und stetig verbessert – zertifiziert wird das System, nicht das Produkt. Weitere häufig verlangte Nachweise: ISO 14001 (Umwelt), ISO 45001 (Arbeitsschutz), ISO 50001 (Energie), ISO 22000/FSSC 22000 (Lebensmittelsicherheit), IATF 16949 (Automobil) und ISO/IEC 17025 (Laborkompetenz). Die Gültigkeit sollte in der Datenbank der Zertifizierungsstelle oder IAF CertSearch geprüft werden.

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Verordnung (EU) 2023/1115: Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Rinder, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Leder, Schokolade, Möbel, Papier und Reifen dürfen nur auf den EU-Markt, wenn sie nicht auf nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen erzeugt wurden und dem Recht des Erzeugerlandes entsprechen. Der Marktteilnehmer reicht eine Sorgfaltserklärung mit Geodaten der Anbauflächen ein; Länder werden als gering, normal oder hoch riskant eingestuft. Für Lieferanten in die EU ist Rückverfolgbarkeit bis zur Fläche nun Geschäftsvoraussetzung.

Im Handelshandbuch erklärt

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