Analysenzertifikat (CoA)
Dokument, in dem Hersteller oder unabhängiges Labor die Prüfergebnisse einer bestimmten Charge zusammen mit den Spezifikationsgrenzen ausweisen: Produktname, Chargennummer, Herstelldatum, Prüfmethode (z. B. ASTM, ISO), Messwert und Toleranzbereich. Das TDS nennt typische Eigenschaften, das CoA die tatsächlichen Werte der gelieferten Charge. Beim Akkreditiv muss das CoA vom geforderten Aussteller mit dem geforderten Inhalt stammen.
Verwandte Begriffe
Technisches Datenblatt (TDS)
Produktbeschreibung mit typischen physikalischen und chemischen Eigenschaften, Prüfmethoden, Anwendungen, Verarbeitungsbedingungen und Lagerhinweisen – bei Kunststoffen etwa MFI, Dichte, Zugfestigkeit, Schlagzähigkeit und empfohlene Massetemperatur. Da es sich um „typische“ Werte handelt, sind sie nicht garantiert; verbindliche Werte gehören als Spezifikation in den Vertrag und werden je Charge per CoA bestätigt.
Sicherheitsdatenblatt (SDB) SDS / MSDS
Dokument, das in 16 standardisierten Abschnitten nach GHS die Gefahren eines Stoffes sowie Angaben zu sicherer Handhabung, Lagerung, Transport, persönlicher Schutzausrüstung, Erster Hilfe, Brandbekämpfung, unbeabsichtigter Freisetzung und Entsorgung enthält. Für gefährliche Stoffe ist es in der EU nach REACH und anderswo nach ähnlichen Gesetzen Pflicht und in der Sprache des Empfängers bereitzustellen. Frachtführer und Zoll stützen sich für die Gefahrgutklassifizierung und UN-Nummer auf Abschnitt 14.
Chargen- und Losnummer
Eindeutiger Code für eine Produktmenge, die unter gleichen Bedingungen, aus denselben Rohstoffen und im selben Zeitfenster hergestellt wurde. Er steht auf Gebinden, CoA und Packliste und zeigt bei Reklamation oder Rückruf, welche Ware betroffen ist. Chargenrückverfolgbarkeit ist in Chemie, Pharma, Lebens- und Futtermitteln gesetzlich vorgeschrieben; bei Kunststoffen und Metallen verlangen Käufer für gleichbleibende Qualität oft Lieferungen aus einer Charge.
Schiedsanalyse (Umpire-Analyse)
Analyse der versiegelten Rückstellprobe durch ein im Voraus vereinbartes unabhängiges Labor, wenn die Ergebnisse von Verkäufer und Käufer um mehr als die vertragliche Splitting-Grenze abweichen. Üblich im Erz- und Konzentrathandel; das Umpire-Ergebnis ist meist bindend oder wird mit dem näher liegenden Parteiergebnis gemittelt. Die Kosten trägt in der Regel die Partei, deren Ergebnis weiter abweicht.