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Zoll, Steuern & Compliance

Zolllager

Unter Zollaufsicht stehende Einrichtung, in der eingeführte Waren lange oder unbefristet ohne Zahlung von Abgaben gelagert werden können. Währenddessen können sie ins Ausland weiterverkauft (Transithandel), in Teilmengen in den freien Verkehr überführt oder bemustert werden; Abgaben fallen nur für entnommene Mengen an. Rohstoffhändler nutzen Zolllager häufig, um Bestände bei geschonter Liquidität vorzuhalten und schnell zu liefern.

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Im Handelshandbuch erklärt

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