Große Haverei
Verteilung absichtlicher Aufopferungen und Aufwendungen zur Rettung von Schiff und Ladung aus gemeinsamer Gefahr – Seewurf, Bergelohn, Brandbekämpfung – auf Schiff und alle Ladungseigentümer im Verhältnis ihrer Werte. Berechnet nach den York-Antwerpener Regeln. Erklärt der Reeder Große Haverei, muss jeder Empfänger vor Auslieferung seiner Ladung Sicherheit leisten; unversicherte Käufer müssen unter Umständen hohe Barkautionen stellen.
Verwandte Begriffe
Transportversicherung (Warentransportversicherung)
Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware und damit verbundene Kosten während des Transports. Der Umfang wird meist über die Institute Cargo Clauses (A, B oder C) definiert, Krieg und Streik über gesonderte Klauseln. Die Versicherungssumme beträgt typischerweise 110 % des CIF-Werts. Wer versichert, hängt vom Incoterm ab; außer bei CIF und CIP sollte die Partei, die das Transportrisiko trägt, selbst versichern. Im Schadenfall werden Havariegutachten, Konnossement, Rechnung und Schadensprotokoll benötigt.
Konnossement (B/L) B/L
Das zentrale Dokument des Seetransports, vom Verfrachter ausgestellt als Bestätigung der Übernahme oder Verladung der Ware. Es hat drei Funktionen: Empfangsbestätigung, Beweis des Frachtvertrags und – bei Ausstellung „an Order“ – Wertpapier, das die Ware verkörpert. Da der Inhaber eines Originals die Ware herausverlangen kann, bildet es die Grundlage von Akkreditiv und Dokumenteninkasso. Ein „clean on board“-Konnossement zeigt die äußerlich einwandfreie Verladung.
Im Handelshandbuch erklärt
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