Ladebereitschaftsmeldung (NOR)
Schriftliche Mitteilung des Kapitäns oder Agenten an Charterer oder Käufer, dass das Schiff im vereinbarten Hafen angekommen und in jeder Hinsicht – saubere Laderäume, Freigaben erteilt – lade- oder löschbereit ist. Eine wirksame NOR ist Voraussetzung für den Beginn der Liegezeit. Eine NOR, die abgegeben wird, obwohl das Schiff nicht bereit ist, kann unwirksam sein und die Liegegeldberechnung verändern; sie ist daher zusammen mit Laderaum-Inspektionsberichten aufzubewahren.
Verwandte Begriffe
Liegezeit (Laytime)
Die vertraglich vereinbarte Zeit, in der Charterer oder Käufer das Schiff ohne Zusatzkosten beladen oder löschen dürfen. Meist als Tagesleistung angegeben, z. B. „5.000 t/Tag SHINC“ (Sonn- und Feiertage eingeschlossen) oder „SHEX“ (ausgeschlossen). Sie beginnt nach Abgabe der Ladebereitschaftsmeldung (NOR) und Ablauf einer vereinbarten Wartezeit. Bei Überschreitung fällt Liegegeld an, bei vorzeitigem Abschluss ggf. Eilgeld (Despatch).
Chartervertrag (Charter Party) C/P
Vertrag zwischen Reeder und Charterer über die Nutzung eines Schiffes. Bei der Reisecharter wird eine bestimmte Ladung zwischen benannten Häfen gegen Fracht je Tonne befördert, bei der Zeitcharter das Schiff für einen Zeitraum gegen Tagesmiete gechartert, bei der Bareboat-Charter ohne Besatzung gemietet. Gängige Formulare sind GENCON, NYPE und ASBATANKVOY. Massengut-Kaufverträge sollten Laderaten und Liegegeld deckungsgleich („back-to-back“) zur Charterparty regeln.
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