Verständliche Erklärungen von 133 Begriffen des Rohstoffhandels: Incoterms, Zahlung, Versand, Zoll, Qualitätsdokumente, Kunststoffe, Metalle, Chemie, Agrar und Energie.
Vertragsklausel für Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, die weder vorhersehbar noch vermeidbar waren – Krieg, Erdbeben, Epidemie, Embargo, Hafenschließung – und die Erfüllung vorübergehend oder dauerhaft verhindern. Eine gute Klausel nennt die Ereignisse, eine Anzeigefrist (oft 7–14 Tage), die erforderlichen Nachweise (z. B. Bescheinigung der Handelskammer) und ein Rücktrittsrecht, wenn das Ereignis eine bestimmte Dauer überschreitet. Preissteigerungen oder Marktveränderungen gelten in der Regel nicht als höhere Gewalt.
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