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Zahlung & Handelsfinanzierung

Akkreditiv-Unstimmigkeit (Diskrepanz)

Widerspruch der vorgelegten Dokumente zu den Akkreditivbedingungen, untereinander oder zu UCP 600 – Schreibfehler, verspätete Verladung oder Vorlage, fehlendes Indossament, abweichende Warenbeschreibung oder ein nicht „reines“ Konnossement. Bei unstimmigen Dokumenten ist die Bank von ihrer Zahlungspflicht befreit, und die Zahlung hängt von der Aufnahme durch den Käufer ab – das schwächt den Verkäufer. Prüfung des Akkreditiventwurfs vor Eröffnung und Vorprüfung der Dokumente sind die besten Vorkehrungen.

Verwandte Begriffe

Akkreditiv (L/C) L/C

Dokumentäre Zahlungsart, bei der die Bank des Käufers (eröffnende Bank) sich verpflichtet, gegen fristgerechte Vorlage akkreditivkonformer Dokumente – Konnossement, Rechnung, Analysenzertifikat, Ursprungszeugnis usw. – an den Verkäufer zu zahlen. Banken befassen sich nur mit Dokumenten, nicht mit der Ware; die Bedingungen müssen daher genau zum Kaufvertrag passen und erfüllbar sein. Bei großen Rohstoffgeschäften und neuen Geschäftspartnern die gängigste sichere Zahlungsart.

ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive)

Die seit 2007 geltenden ICC-Regeln, denen fast alle Akkreditive weltweit unterliegen. Sie regeln die Prüfungsfrist der Banken (fünf Bankarbeitstage nach Vorlage), den Maßstab für konforme Dokumente, die ±10 %-Toleranz beim Wort „about“, eine ±5 %-Mengentoleranz bei Massengut und die Vorlagefrist (spätestens 21 Tage nach Verladung, sofern nicht anders bestimmt). Die eUCP-Ergänzung regelt die elektronische Vorlage.

Konnossement (B/L) B/L

Das zentrale Dokument des Seetransports, vom Verfrachter ausgestellt als Bestätigung der Übernahme oder Verladung der Ware. Es hat drei Funktionen: Empfangsbestätigung, Beweis des Frachtvertrags und – bei Ausstellung „an Order“ – Wertpapier, das die Ware verkörpert. Da der Inhaber eines Originals die Ware herausverlangen kann, bildet es die Grundlage von Akkreditiv und Dokumenteninkasso. Ein „clean on board“-Konnossement zeigt die äußerlich einwandfreie Verladung.

Im Handelshandbuch erklärt

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