Bankgarantie (Erfüllungs- / Anzahlungsbürgschaft)
Verpflichtung einer Bank, auf Anforderung des Begünstigten einen bestimmten Betrag zu zahlen. Eine Erfüllungsgarantie sichert die Vertragserfüllung durch den Verkäufer, meist über 5–10 % des Vertragswerts; eine Anzahlungsgarantie sichert die Rückzahlung der Anzahlung des Käufers bei Nichtlieferung. International werden meist Garantien „auf erstes Anfordern“ nach den ICC-Regeln URDG 758 verwendet.
Verwandte Begriffe
Vorauszahlung und Anzahlung/Restzahlung
Der Käufer zahlt den Preis ganz oder teilweise vor dem Versand. Üblich sind 10–30 % Anzahlung bei Unterzeichnung und der Rest gegen Kopien der Versanddokumente oder bei Ankunft. Die Anzahlung finanziert Rohstoffe und Produktion des Verkäufers; zu ihrem Schutz kann der Käufer eine Anzahlungsbürgschaft, ein Treuhandkonto oder einen verifizierten Lieferanten verlangen. Eine hohe Vorauszahlung an einen neuen Lieferanten ist das größte Betrugsrisiko.
Standby-Akkreditiv (SBLC)
Kein gewöhnliches Zahlungsmittel, sondern eine Absicherung: Zahlt der Käufer bei offener Rechnung oder Zahlungsziel nicht, nimmt der Verkäufer das SBLC mit einer Nichtzahlungserklärung und einfachen Dokumenten in Anspruch. Es unterliegt ISP98 oder UCP 600 und funktioniert ähnlich wie eine Bankgarantie. Genutzt bei wiederkehrenden Lieferungen, um nicht für jede Partie ein eigenes Akkreditiv zu eröffnen. Vorsicht: Online-Angebote von „geleasten SBLC“ oder „SBLC-Monetarisierung“ sind ein bekannter Betrug.
Kaufvertrag
Das Kerndokument, das Rechte und Pflichten der Parteien beim internationalen Rohstoffverkauf regelt. Es sollte Produkt und Spezifikation, Menge und Toleranz, Preis und Währung, Incoterm und benannten Ort, Verschiffungszeitraum, Zahlungsart, Qualitäts- und Mengenfeststellung (Inspektion), Versicherung, höhere Gewalt, Rechtsbehelfe bei Vertragsbruch, anwendbares Recht und Streitbeilegung enthalten. Wo die Länder der Parteien es zulassen, gilt das UN-Kaufrecht (CISG), sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Im Handelshandbuch erklärt
Mehr zu Zahlung & Handelsfinanzierung
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