Nachsichtakkreditiv (Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung)
Akkreditiv, bei dem die Zahlung erst zu einem festgelegten Zeitpunkt nach konformer Vorlage fällig wird – etwa 90 oder 180 Tage nach Konnossementsdatum. Es finanziert den Käufer, der die Ware vor der Zahlung verarbeiten und verkaufen kann; der Verkäufer kann die Forderung von der Bank diskontieren lassen (Forfaitierung) und früher Liquidität erhalten. Zins für die Laufzeit und Diskontkosten sind in den Preis einzurechnen.
Verwandte Begriffe
Akkreditiv (L/C) L/C
Dokumentäre Zahlungsart, bei der die Bank des Käufers (eröffnende Bank) sich verpflichtet, gegen fristgerechte Vorlage akkreditivkonformer Dokumente – Konnossement, Rechnung, Analysenzertifikat, Ursprungszeugnis usw. – an den Verkäufer zu zahlen. Banken befassen sich nur mit Dokumenten, nicht mit der Ware; die Bedingungen müssen daher genau zum Kaufvertrag passen und erfüllbar sein. Bei großen Rohstoffgeschäften und neuen Geschäftspartnern die gängigste sichere Zahlungsart.
Factoring und Forfaitierung
Umwandlung von Forderungen aus Zielverkäufen vor Fälligkeit in Liquidität durch Abtretung an einen Finanzierer. Factoring dient kurzfristigen, laufenden Rechnungsforderungen, mit oder ohne Regress (beim echten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko). Forfaitierung ist der regresslose Ankauf einzelner, meist größerer und längerer bankgesicherter Forderungen wie akzeptierter Akkreditivwechsel oder avalierter Wechsel. Beides entlastet das Betriebskapital des Exporteurs.
Im Handelshandbuch erklärt
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