Verständliche Erklärungen von 133 Begriffen des Rohstoffhandels: Incoterms, Zahlung, Versand, Zoll, Qualitätsdokumente, Kunststoffe, Metalle, Chemie, Agrar und Energie.
Die elf von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlichten Lieferklauseln, die festlegen, wo der Verkäufer liefert, wann die Gefahr auf den Käufer übergeht und wer Fracht, Versicherung und Zollformalitäten trägt. Incoterms regeln weder Preis noch Zahlungsart oder Eigentumsübergang; diese sind im Vertrag gesondert zu vereinbaren. Eine Klausel sollte stets mit benanntem Ort und Version angegeben werden, z. B. „FOB Hafen Mersin, Incoterms 2020“.
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