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Kaufvertrag
Das Kerndokument, das Rechte und Pflichten der Parteien beim internationalen Rohstoffverkauf regelt. Es sollte Produkt und Spezifikation, Menge und Toleranz, Preis und Währung, Incoterm und benannten Ort, Verschiffungszeitraum, Zahlungsart, Qualitäts- und Mengenfeststellung (Inspektion), Versicherung, höhere Gewalt, Rechtsbehelfe bei Vertragsbruch, anwendbares Recht und Streitbeilegung enthalten. Wo die Länder der Parteien es zulassen, gilt das UN-Kaufrecht (CISG), sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Kosten und Fracht (Cost and Freight) CFR
Nur für See- und Binnenschiffstransport. Der Verkäufer verlädt die Ware im Verschiffungshafen und zahlt die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen; die Gefahr geht jedoch wie bei FOB über, sobald die Ware im Verschiffungshafen an Bord ist. Das Transportrisiko trägt also der Käufer, der sich selbst versichern sollte. Preise werden mit Bestimmungshafen genannt, z. B. „CFR Iskenderun“.
Kosten, Versicherung und Fracht (CIF)
Seeklausel, die CFR um eine vom Verkäufer zugunsten des Käufers abgeschlossene Transportversicherung ergänzt. Nach Incoterms 2020 genügt bei CIF eine Mindestdeckung nach Institute Cargo Clauses (C) über 110 % des Vertragswerts; soll eine „All Risks“-Deckung (A) gelten, muss dies im Vertrag stehen. Die Gefahr geht weiterhin mit der Verladung im Verschiffungshafen über – der Verkäufer zahlt Fracht und Versicherung, trägt aber nicht das Reiserisiko.