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REACH (Registrierung von Chemikalien) und KKDİK
EU-Verordnung 1907/2006: Jeder Stoff, der in der EU mit mehr als 1 t/Jahr hergestellt oder eingeführt wird, muss bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert sein – „ohne Daten kein Markt“. Ein Lieferant außerhalb der EU kann über einen Alleinvertreter (Only Representative) registrieren, sonst trifft die Pflicht den Importeur. Die Türkei hat die KKDİK-Verordnung, Korea (K-REACH), China und das Vereinigte Königreich (UK REACH) ähnliche Systeme. Käufer sollten Registriernummer und etwaigen SVHC-Gehalt (besonders besorgniserregende Stoffe) erfragen.
Reinheitsgrade von Chemikalien (technisch, Lebensmittel, Pharma, Analytik)
Dieselbe Chemikalie wird mit unterschiedlichen Reinheits- und Verunreinigungsgrenzen zu unterschiedlichen Preisen verkauft. Technische Qualität dient der allgemeinen Produktion; Lebensmittelqualität (E-Nummern, FCC- oder JECFA-Spezifikationen, Schwermetallgrenzen) für Lebens- und Futtermittel; Arzneibuchqualität (USP, Ph. Eur., BP, JP) für Arzneimittel und manche Kosmetika, unter GMP hergestellt; Analysen- bzw. Reagenzqualität (ACS, p. a., HPLC) für Labore. Eine niedrigere statt einer höheren Qualität zu verwenden ist ein Rechtsverstoß – Qualität und Referenzspezifikation gehören in Bestellung und CoA.