Frachtfrei versichert (CIP)
Klausel für alle Transportarten, die CPT um eine vom Verkäufer zugunsten des Käufers abgeschlossene Transportversicherung ergänzt. Mit Incoterms 2020 wurde die Mindestdeckung bei CIP auf Institute Cargo Clauses (A) – „All Risks“ – angehoben, bei CIF bleibt es bei (C); die Versicherungssumme beträgt 110 % des Vertragswerts. Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer über.
Verwandte Begriffe
Frachtfrei (Carriage Paid To) CPT
Das multimodale Gegenstück zu CFR, für jede Transportart verwendbar. Der Verkäufer schließt und bezahlt den Transport bis zum benannten Bestimmungsort, die Gefahr geht aber bereits mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Da Kosten- und Gefahrenübergang auseinanderfallen, sollte der Käufer den Transport versichern. Üblich bei Lkw-, Bahn-, Luft- und Containersendungen.
Kosten, Versicherung und Fracht (CIF)
Seeklausel, die CFR um eine vom Verkäufer zugunsten des Käufers abgeschlossene Transportversicherung ergänzt. Nach Incoterms 2020 genügt bei CIF eine Mindestdeckung nach Institute Cargo Clauses (C) über 110 % des Vertragswerts; soll eine „All Risks“-Deckung (A) gelten, muss dies im Vertrag stehen. Die Gefahr geht weiterhin mit der Verladung im Verschiffungshafen über – der Verkäufer zahlt Fracht und Versicherung, trägt aber nicht das Reiserisiko.
Transportversicherung (Warentransportversicherung)
Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware und damit verbundene Kosten während des Transports. Der Umfang wird meist über die Institute Cargo Clauses (A, B oder C) definiert, Krieg und Streik über gesonderte Klauseln. Die Versicherungssumme beträgt typischerweise 110 % des CIF-Werts. Wer versichert, hängt vom Incoterm ab; außer bei CIF und CIP sollte die Partei, die das Transportrisiko trägt, selbst versichern. Im Schadenfall werden Havariegutachten, Konnossement, Rechnung und Schadensprotokoll benötigt.
Institute Cargo Clauses (A), (B), (C) ICC (A)(B)(C)
Im Londoner Markt entwickelte, weltweit übliche Bedingungen der Warentransportversicherung (aktuelle Fassung 2009). (A) ist eine „All Risks“-Deckung, die jeden Verlust oder Schaden außer genannten Ausschlüssen deckt; (B) deckt benannte Gefahren wie Feuer, Sinken, Kollision, Erdbeben, Blitz und Eindringen von Seewasser; (C) nur große Unfälle – Feuer, Explosion, Sinken, Strandung, Kollision und Große Haverei. Für Rohstoffe mit Diebstahl-, Nässe- oder Umschlagrisiko wird (A) empfohlen.
Im Handelshandbuch erklärt
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