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HammaddePazari
Incoterms & Handelsverträge EXW

Ab Werk (Ex Works)

Die Klausel mit den geringsten Pflichten für den Verkäufer: Die Ware wird im Werk oder Lager des Verkäufers bereitgestellt, nicht auf das abholende Fahrzeug verladen. Verladung, Ausfuhrabfertigung, Fracht und alle Risiken trägt der Käufer. Da ein ausländischer Käufer die Ausfuhranmeldung meist nicht selbst abgeben kann, ist im internationalen Handel oft FCA die bessere Wahl.

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