Frei an Bord (Free On Board)
Eine der gängigsten Klauseln im Rohstoffhandel, nur für See- und Binnenschiffstransport. Der Verkäufer verlädt die zur Ausfuhr freigemachte Ware im Verschiffungshafen an Bord des vom Käufer benannten Schiffes; die Gefahr geht über, sobald die Ware an Bord ist. Fracht und Versicherung organisiert der Käufer; bei Massengut sind Laderate, Liegezeit und Liegegeld gesondert zu vereinbaren. Für Containerware ist FCA die korrektere Wahl.
Verwandte Begriffe
Kosten und Fracht (Cost and Freight) CFR
Nur für See- und Binnenschiffstransport. Der Verkäufer verlädt die Ware im Verschiffungshafen und zahlt die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen; die Gefahr geht jedoch wie bei FOB über, sobald die Ware im Verschiffungshafen an Bord ist. Das Transportrisiko trägt also der Käufer, der sich selbst versichern sollte. Preise werden mit Bestimmungshafen genannt, z. B. „CFR Iskenderun“.
Kosten, Versicherung und Fracht (CIF)
Seeklausel, die CFR um eine vom Verkäufer zugunsten des Käufers abgeschlossene Transportversicherung ergänzt. Nach Incoterms 2020 genügt bei CIF eine Mindestdeckung nach Institute Cargo Clauses (C) über 110 % des Vertragswerts; soll eine „All Risks“-Deckung (A) gelten, muss dies im Vertrag stehen. Die Gefahr geht weiterhin mit der Verladung im Verschiffungshafen über – der Verkäufer zahlt Fracht und Versicherung, trägt aber nicht das Reiserisiko.
Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship) FAS
Nur für See- und Binnenschiffstransport. Der Verkäufer stellt die zur Ausfuhr freigemachte Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffes bereit (Kai oder Leichter); dort geht die Gefahr über, Verladung und Fracht trägt der Käufer. Üblich bei Massen- und Projektladung wie Getreide, Holz, Schrott und Schwergut; für Containerware sollte FCA verwendet werden.
Konnossement (B/L) B/L
Das zentrale Dokument des Seetransports, vom Verfrachter ausgestellt als Bestätigung der Übernahme oder Verladung der Ware. Es hat drei Funktionen: Empfangsbestätigung, Beweis des Frachtvertrags und – bei Ausstellung „an Order“ – Wertpapier, das die Ware verkörpert. Da der Inhaber eines Originals die Ware herausverlangen kann, bildet es die Grundlage von Akkreditiv und Dokumenteninkasso. Ein „clean on board“-Konnossement zeigt die äußerlich einwandfreie Verladung.
Liegezeit (Laytime)
Die vertraglich vereinbarte Zeit, in der Charterer oder Käufer das Schiff ohne Zusatzkosten beladen oder löschen dürfen. Meist als Tagesleistung angegeben, z. B. „5.000 t/Tag SHINC“ (Sonn- und Feiertage eingeschlossen) oder „SHEX“ (ausgeschlossen). Sie beginnt nach Abgabe der Ladebereitschaftsmeldung (NOR) und Ablauf einer vereinbarten Wartezeit. Bei Überschreitung fällt Liegegeld an, bei vorzeitigem Abschluss ggf. Eilgeld (Despatch).
Im Handelshandbuch erklärt
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