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Incoterms & Handelsverträge

Benannter Ort (Lieferort)

Die nach dem Incoterm-Kürzel angegebene Stadt, der Hafen, das Terminal oder Betriebsgelände, an dem Kosten und Gefahr übergehen. Je genauer der Ort bezeichnet ist (z. B. „FCA Gebze, Lager des Verkäufers, Yeni Str. 4“), desto geringer das Streitrisiko. Nur ein Land oder gar keinen Ort anzugeben, ist ein häufiger Fehler, der Gefahrübergang und Kostenteilung unklar lässt.

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