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Incoterms & Handelsverträge DAP

Geliefert benannter Ort (Delivered at Place)

Der Verkäufer stellt die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung und trägt bis dahin alle Kosten und Gefahren. Entladung, Einfuhrabfertigung, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer trägt der Käufer. Häufig im Lkw-Streckengeschäft; der Vertrag sollte regeln, wer Standgeld zahlt, wenn Einfuhrformalitäten Verzögerungen verursachen.

Verwandte Begriffe

Geliefert benannter Ort entladen (DPU)

Die einzige Incoterms-Klausel, die den Verkäufer zum Entladen am Bestimmungsort verpflichtet; sie ersetzte mit Incoterms 2020 die frühere DAT. Der Verkäufer trägt alle Gefahren und Kosten bis einschließlich Entladung am benannten Ort, Einfuhrabfertigung und Abgaben trägt der Käufer. Hat der Verkäufer keinen Einfluss auf die Entladeeinrichtungen vor Ort, ist die Klausel riskant – DAP ist meist sicherer.

Geliefert verzollt (Delivered Duty Paid) DDP

Die Klausel mit den umfassendsten Verkäuferpflichten: Die Ware wird im Land des Käufers einfuhrverzollt, mit bezahlten Zöllen und Einfuhrabgaben, entladebereit geliefert. Ohne steuerliche Registrierung oder Fiskalvertreter im Einfuhrland ist sie schwer umsetzbar, und es können Kosten wie nicht erstattungsfähige Einfuhrumsatzsteuer entstehen. Im Rohstoffhandel wird daher meist DAP mit Verzollung durch den Käufer bevorzugt.

Frachtfrei (Carriage Paid To) CPT

Das multimodale Gegenstück zu CFR, für jede Transportart verwendbar. Der Verkäufer schließt und bezahlt den Transport bis zum benannten Bestimmungsort, die Gefahr geht aber bereits mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Da Kosten- und Gefahrenübergang auseinanderfallen, sollte der Käufer den Transport versichern. Üblich bei Lkw-, Bahn-, Luft- und Containersendungen.

Einfuhrzoll

Abgabe auf eingeführte Waren auf Basis des Zollwerts, abhängig von HS-Code und Ursprungsland. Meist als Prozentsatz vom Wert (ad valorem), teilweise als Betrag je Menge (z. B. EUR/t). Der Satz kann durch den allgemeinen WTO-Satz (MFN), Freihandelsabkommen (Null- oder Präferenzsatz), Zusatzzölle oder Antidumpingmaßnahmen variieren. In der Einstandspreisrechnung wird er auf den CIF-Wert inklusive Fracht und Versicherung berechnet und erhöht anschließend die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer.

Im Handelshandbuch erklärt

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