Frei Frachtführer (Free Carrier)
Der Verkäufer übergibt die zur Ausfuhr freigemachte Ware am benannten Ort dem vom Käufer benannten Frachtführer. Ist der Ort das Gelände des Verkäufers, verlädt er selbst; andernorts (z. B. Hafenterminal) wird auf dem ankommenden Fahrzeug entladebereit geliefert. Für alle Transportarten geeignet; nach Incoterms 2020 kann der Käufer seinen Frachtführer anweisen, dem Verkäufer ein Bordkonnossement auszustellen – hilfreich beim Akkreditiv.
Verwandte Begriffe
Ab Werk (Ex Works) EXW
Die Klausel mit den geringsten Pflichten für den Verkäufer: Die Ware wird im Werk oder Lager des Verkäufers bereitgestellt, nicht auf das abholende Fahrzeug verladen. Verladung, Ausfuhrabfertigung, Fracht und alle Risiken trägt der Käufer. Da ein ausländischer Käufer die Ausfuhranmeldung meist nicht selbst abgeben kann, ist im internationalen Handel oft FCA die bessere Wahl.
Frachtfrei (Carriage Paid To) CPT
Das multimodale Gegenstück zu CFR, für jede Transportart verwendbar. Der Verkäufer schließt und bezahlt den Transport bis zum benannten Bestimmungsort, die Gefahr geht aber bereits mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Da Kosten- und Gefahrenübergang auseinanderfallen, sollte der Käufer den Transport versichern. Üblich bei Lkw-, Bahn-, Luft- und Containersendungen.
Konnossement (B/L) B/L
Das zentrale Dokument des Seetransports, vom Verfrachter ausgestellt als Bestätigung der Übernahme oder Verladung der Ware. Es hat drei Funktionen: Empfangsbestätigung, Beweis des Frachtvertrags und – bei Ausstellung „an Order“ – Wertpapier, das die Ware verkörpert. Da der Inhaber eines Originals die Ware herausverlangen kann, bildet es die Grundlage von Akkreditiv und Dokumenteninkasso. Ein „clean on board“-Konnossement zeigt die äußerlich einwandfreie Verladung.
Incoterms 2020
Die elf von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlichten Lieferklauseln, die festlegen, wo der Verkäufer liefert, wann die Gefahr auf den Käufer übergeht und wer Fracht, Versicherung und Zollformalitäten trägt. Incoterms regeln weder Preis noch Zahlungsart oder Eigentumsübergang; diese sind im Vertrag gesondert zu vereinbaren. Eine Klausel sollte stets mit benanntem Ort und Version angegeben werden, z. B. „FOB Hafen Mersin, Incoterms 2020“.
Im Handelshandbuch erklärt
Mehr zu Incoterms & Handelsverträge
- Benannter Ort (Lieferort)
- Bestellung (Purchase Order) (PO)
- Frachtfrei versichert (CIP)
- Frei an Bord (Free On Board) (FOB)
- Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship) (FAS)
- Geliefert benannter Ort (Delivered at Place) (DAP)
- Geliefert benannter Ort entladen (DPU)
- Geliefert verzollt (Delivered Duty Paid) (DDP)
- Höhere Gewalt (Force Majeure)
- Kaufvertrag
- Kosten und Fracht (Cost and Freight) (CFR)
- Kosten, Versicherung und Fracht (CIF)