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HammaddePazari

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Frachtfrei (Carriage Paid To) CPT

Das multimodale Gegenstück zu CFR, für jede Transportart verwendbar. Der Verkäufer schließt und bezahlt den Transport bis zum benannten Bestimmungsort, die Gefahr geht aber bereits mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Da Kosten- und Gefahrenübergang auseinanderfallen, sollte der Käufer den Transport versichern. Üblich bei Lkw-, Bahn-, Luft- und Containersendungen.

Frachtfrei versichert (CIP)

Klausel für alle Transportarten, die CPT um eine vom Verkäufer zugunsten des Käufers abgeschlossene Transportversicherung ergänzt. Mit Incoterms 2020 wurde die Mindestdeckung bei CIP auf Institute Cargo Clauses (A) – „All Risks“ – angehoben, bei CIF bleibt es bei (C); die Versicherungssumme beträgt 110 % des Vertragswerts. Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer über.

Frei an Bord (Free On Board) FOB

Eine der gängigsten Klauseln im Rohstoffhandel, nur für See- und Binnenschiffstransport. Der Verkäufer verlädt die zur Ausfuhr freigemachte Ware im Verschiffungshafen an Bord des vom Käufer benannten Schiffes; die Gefahr geht über, sobald die Ware an Bord ist. Fracht und Versicherung organisiert der Käufer; bei Massengut sind Laderate, Liegezeit und Liegegeld gesondert zu vereinbaren. Für Containerware ist FCA die korrektere Wahl.

Frei Frachtführer (Free Carrier) FCA

Der Verkäufer übergibt die zur Ausfuhr freigemachte Ware am benannten Ort dem vom Käufer benannten Frachtführer. Ist der Ort das Gelände des Verkäufers, verlädt er selbst; andernorts (z. B. Hafenterminal) wird auf dem ankommenden Fahrzeug entladebereit geliefert. Für alle Transportarten geeignet; nach Incoterms 2020 kann der Käufer seinen Frachtführer anweisen, dem Verkäufer ein Bordkonnossement auszustellen – hilfreich beim Akkreditiv.

Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship) FAS

Nur für See- und Binnenschiffstransport. Der Verkäufer stellt die zur Ausfuhr freigemachte Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffes bereit (Kai oder Leichter); dort geht die Gefahr über, Verladung und Fracht trägt der Käufer. Üblich bei Massen- und Projektladung wie Getreide, Holz, Schrott und Schwergut; für Containerware sollte FCA verwendet werden.