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Dokumente gegen Akzept (D/A) D/A
Die Form des Dokumenteninkassos mit Zahlungsziel: Der Käufer erhält die Dokumente – und damit die Ware – gegen Akzeptierung eines Nachsichtwechsels (z. B. 60 Tage) und zahlt bei Fälligkeit. Dem Verkäufer bleibt nur der akzeptierte Wechsel; er verliert die Kontrolle über die Ware, das Risiko ähnelt also einem offenen Zahlungsziel. D/A wird meist mit Kreditversicherung oder einem Bankaval auf dem Wechsel kombiniert.
Dokumente gegen Zahlung (D/P – CAD)
Inkassoverfahren, bei dem der Verkäufer die Warenpapiere – vor allem das Originalkonnossement – über seine Bank an die Bank des Käufers sendet, die sie nur gegen Zahlung aushändigt; es gelten die ERI 522. Günstiger als ein Akkreditiv, doch keine Bank garantiert die Zahlung: Nimmt der Käufer die Dokumente nicht auf, liegt die Ware im Bestimmungshafen und dem Verkäufer drohen Liegegeld, Rückfracht oder ein Notverkauf. Geeignet für vertrauensvolle, langjährige Beziehungen.
Dual-Use-Güter und Exportkontrolle
Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Gütern, die zivil und militärisch verwendbar sind – bestimmte Sonderstähle, Titan und Superlegierungen, Kohlenstofffasern, Seltene Erden, einige Chemikalien und Ausgangsstoffe. Listen und Regeln beruhen auf Wassenaar-Abkommen, Nuclear Suppliers Group, Australischer Gruppe und MTCR und werden national umgesetzt (EU-Verordnung 2021/821, US-EAR). Ausfuhr ohne Genehmigung ist strafbar; der Verkäufer sollte eine Endverbleibserklärung verlangen.