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REACH (Registrierung von Chemikalien) und KKDİK
EU-Verordnung 1907/2006: Jeder Stoff, der in der EU mit mehr als 1 t/Jahr hergestellt oder eingeführt wird, muss bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert sein – „ohne Daten kein Markt“. Ein Lieferant außerhalb der EU kann über einen Alleinvertreter (Only Representative) registrieren, sonst trifft die Pflicht den Importeur. Die Türkei hat die KKDİK-Verordnung, Korea (K-REACH), China und das Vereinigte Königreich (UK REACH) ähnliche Systeme. Käufer sollten Registriernummer und etwaigen SVHC-Gehalt (besonders besorgniserregende Stoffe) erfragen.
Reinheitsgrade von Chemikalien (technisch, Lebensmittel, Pharma, Analytik)
Dieselbe Chemikalie wird mit unterschiedlichen Reinheits- und Verunreinigungsgrenzen zu unterschiedlichen Preisen verkauft. Technische Qualität dient der allgemeinen Produktion; Lebensmittelqualität (E-Nummern, FCC- oder JECFA-Spezifikationen, Schwermetallgrenzen) für Lebens- und Futtermittel; Arzneibuchqualität (USP, Ph. Eur., BP, JP) für Arzneimittel und manche Kosmetika, unter GMP hergestellt; Analysen- bzw. Reagenzqualität (ACS, p. a., HPLC) für Labore. Eine niedrigere statt einer höheren Qualität zu verwenden ist ein Rechtsverstoß – Qualität und Referenzspezifikation gehören in Bestellung und CoA.
Rezyklatanteil (PCR / PIR)
PCR (Post-Consumer-Rezyklat) stammt aus Verpackungen und Produkten, die beim Verbraucher zu Abfall wurden; PIR (Post-Industrial-Rezyklat) aus Produktionsabfällen und Randbeschnitt. Regeln wie die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und Markenzusagen setzen Mindest-PCR-Anteile für Verpackungen. Rezyklatangaben sollten über Zertifizierungen wie GRS, RecyClass, EuCertPlast oder ISCC PLUS (Massenbilanz) belegt werden; lebensmittelechtes rPET erfordert zusätzlich ein zugelassenes Super-Clean-Verfahren.
Rückverfolgbarkeit (Lieferkettentransparenz)
Fähigkeit, auf jeder Stufe von der Quelle – Mine, Farm, Wald, Raffinerie – bis zum Endverwender zu belegen, wer einen Rohstoff wo und aus welcher Charge verarbeitet hat. Durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Lieferketten-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD), den OECD-Leitfaden zu Konfliktmineralien und Rezyklatnachweise (ISCC, GRS) wird sie im Rohstoffhandel zunehmend Pflicht. Geodaten, Massenbilanz und digitaler Produktpass sind dabei Schlüsselbegriffe.